Eigenh. Quittung mit U.
Görz, 5. V. 1806.
½ S. auf Doppelblatt. Folio. Mit gut erhaltenem Siegel.
€ 60,00
Bestätigt, daß er 210 Gulden "als die Interessen der von meiner Sel. Frau Mutter Philip[p]ine Gräfin von Herberstein, gebohrne Reichsfreyin von Moltke ererbten sowohl eigenen, als Substitutions Capitalien bis zum letzten April 1806 aus den Händen Sr. D. des Fürsten Ferdinand von Trautmannsdorf[f] richtig und in baaren [!] erhalten zu haben [...]".
Ernst von Herberstein, ein Sohn der erwähnten Philippine und Joseph Johann Nepomuks von Herberstein, war der Bruder des Vize- und später wirklichen Präsidenten der k. k. Hofkammer, Joseph Franz Stanislaus von Herberstein (1757-1816).
Etwas angestaubt und mit kleineren Randläsuren; mit gedr. Gebührenstempel.