[Nö. Appellations- und Kriminalgericht]. Gedr. Zirkular ("Circulare").

Wien, 28. XI. 1803.

1 S. Folio.

 20,00

Zirkular an die Justizbehörden Nieder- und Oberösterreichs hinsichtlich der Behandlung von Schlußberichten der Kuratoren in Verlassenschaftssachen, erlassen von Jakob Frhr. von Wöber als Präsident des Nö. Appellationsgerichts: "Da [...] die k. k. Hofkammer sämtliche Justiztaxämter schon belehret hat, daß die Finalausweise, durch welche die Kuratoren gegen die Erben sich ausweisen müssen, wie viel an Vermögen über die in dem Abhandlungsverlaß ihm aufgetragene Bezahlung der Legaten, der auf Stiftungen angeordneten Beträge, der Sterbtax, der Erbsteuer, und weitern Schuldigkeiten für die Erben an Erbschaftsvermögen noch rein verbleibe, nur dem 3 Kreuzer Stempel unterliegen: So wird dieses den sämtlichen Justizbehörden in Niederösterreich unter und ob der Ens zur Wissenschaft und Nachachtung hiemit bedeutet".

Hs. Präsentationsvermerk von 1804. Wohlerhalten.

Art.-Nr.: BN#25517 Schlagwort: