Dokument eines der spektakulärsten Kriminalfälle der Wiener Biedermeierzeit

[Münnich, Philipp Jakob, Pfarrer (1785-1856)]. "Severin v. Jaroszynski. Abgeschrieben mit einem Nachwort und Anmerkungen versehen für seine Freunde." Aufzeichnungen über die Hinrichtung des Raubmörders Severin von Jaroszinsky. Manuskript (zeitgenössische Abschrift), am Schluß bezeichnet "Münich Philipp Jakob / 1ter Seelsorger in der [!] k. k. prov. Strafhause in Wien".

Wohl Wien, bald nach 1827.

Titel und 29 beschriebene SS. auf 24 Bll., um 1900 mit Bleistift paginiert (1-26). Gr.-4to (ca. 210 x 258 mm). Beilagen.

 3.500,00

Bislang unbekannter Textzeuge des Münnich'schen Berichts über die letzten Tage des Raubmörders Severin von Jaroszynski, den der "Galgenpater" Münnich, Seelsorger im k. k. Provinzialstrafhaus, vor dessen Hinrichtung betreute. Der russisch-polnische Adlige Jaroszynski (1789-1827), dessen väterliches Erbe ihm jährlich 50.000 polnische Gulden einbrachte, kam erstmals 1826 zur Kur nach Baden. Vor allem wegen seiner Beziehung zur Schauspielerin Therese Krones (1801-30, von Raimund 1821 an das Leopoldstädter Theater engagiert) blieb er in Wien und bezog schließlich eine Wohnung im Trattnerhof. Neben den zahlreichen Geldgeschenken an Krones führte sein ausschweifender Lebenswandel bald dazu, daß "sein Geld zur Neige ging [...] Als ihn noch dazu die Gesandtschaft zur ehesten Rückkehr aufforderte, um über Unregelmäßigkeiten in der Amtskasse Auskunft zu geben, schritt Jaroszynski zu einer Verzweiflungstat" (Deutschmann, S. 66): Am 13. Februar 1827 ermordete er den Abbé und Mathematikprofessor Johann Conrad Blank mit 14 Messerstichen bei einem Besuch in dessen Wohnung, um sich in den Besitz von Obligationen zu bringen, die er noch am selben Tag für 5398 Gulden veräußerte. Drei Tage nach der Tat wurde er ausgeforscht und nach langem Verhör am 11. Juli zum Tod durch den Strang verurteilt. Am 30. August wurde er vor 20.000 Schaulustigen bei der Spinnerin am Kreuze gehenkt; der Seelsorger Münnich begleitete ihn und hielt anschließend die Predigt.

Münnichs Bericht, dessen Veranlassung bis heute nicht vollständig geklärt ist (vgl. Ammerer, S. 171), ist neben dem vorliegenden in sechs weiteren Manuskripten bekannt. Eines gelangte 2009 durch dieses Antiquariat in deutschen Privatbesitz, ein weiteres erliegt im Archiv der Stadt Salzburg, vier weitere in der Handschriftensammlung der Wienbibliothek (vgl. ebda., S. 167-169). 2009 legte der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer eine Edition vor, nachdem, wie derselbe ermittelt hatte, der Text bereits 1837 "an völlig entlegener Stelle" (ebda., S. 170) im Druck erschienen war (nämlich im 7. Jahrgang des Grimmaer Journals "Unser Planet"). Ob es sich bei einer der sechs Handschriften "um den Archetyp handelt, [ist n]icht zu entscheiden", doch erschien das Salzburger Manuskript dem Herausgeber "am ausführlichsten bzw. genauesten" (ebda., S. 170), weswegen er es seiner Edition zugrundelegte. Aufgrund der teils erheblichen Differenzen in Graphie und Textumfang (wie auch einzelner in den meisten Textzeugen variiert vorzufindener Korruptelen, die auf eine schlecht lesbare Vorlage hindeuten) scheint es sich jedoch bei all diesen Überlieferungen um Abschriften zu handeln, während Münnichs Autograph einstweilen verschollen bleibt. Umso bemerkenswerter ist die Tatsache, daß die vorliegende Überlieferung nicht nur vollständig ist, sondern auch verschiedentlich einen besseren Text bietet als das Salzburger Manuskript. So heißt es an der Stelle, an der Jaroszinsky am Strick hinaufgezogen werden soll: "Ich dachte nun über die zu haltende Rede an das Volk, und war davon ganz begeistert, ich achtete nicht darauf, was geredet wurde" (S. 25). Tatsächlich hatte, nach anderen Berichten, der Verurteilte in diesem verzweifelten Moment derbe Verwünschungen gegen den Kaiser ausgestoßen - ein Umstand, den Münnich nicht nur diskret verschweigt, sondern für dessen scheinbare Unkenntnis er auch geschickt eine Erklärung anbietet. Der Salzburger Text hat hier, offensichtlich verderbt: "[I]ch dachte nur an die zu haltende Rede, an das Volk, u. wartete ganz begeistert [!]. Ich achtete nicht darauf, was geredet wurde" (Ammerer, S. 195). Auch der Vorgang der Hinrichtung selbst wird hier etwas ausführlicher und nachvollziehbarer geschildert: Statt "der Henker winkte seinen Knechten, die hinter dem Galgen ließen nach, und Jaroschinsky - war todt -" (Salzburg) hat unser Manuskript "[...] die hinter den Galgen ließen nach, die unter den Galgen zogen an, - J... war Tod".

Unsere Überlieferung bezeichnet sich im Titel ausdrücklich als Abschrift; ausschließlich hier findet sich der Hinweis, daß sie für die Freunde des Hingerichteten angefertigt worden sei. Der Titelzusatz "mit einem Nachwort und Anmerkungen versehen" verweist auf redaktionelle Ergänzungen gegenüber Münnichs Urschrift: Mit dem "Nachwort" scheinen allerdings lediglich die drei Briefe Münnichs an Jaroszynskis Angehörige gemeint zu sein, die nicht in allen Kopien enthalten sind (vgl. Ammerer, S. 168), während sich die "Anmerkungen" wohl nur auf zwei erklärende Fußnoten beziehen, die das "Ich" bzw. "mir" im Text als den "Seelsorger" auflösen (S. 5, 12). Auch hier erweist sich die vorliegende Überlieferung als vorzugswürdig; die Salzburger hat an einer der genannten Stellen sinnentstellend "ihm". Vorangestellt sind unserem Text zwei Gellert-Sentenzen, die sich noch am Schluss einer anderen Handschrift finden, deren orthographische Eigenheiten und gelegentliche willkürliche Einschübe (vgl. Ammerer, S. 168) allerdings nicht der vorliegenden entsprechen.

Wie sonst nur die Salzburger gibt unsere Handschrift am Schluß ein Datum an, den "30. September 1827" - ob dies, wie von Ammerer (S. 170) gemutmaßt, das Abfassungsdatum darstellt, kann nicht entschieden werden. Obwohl auch unser Manuskript gegenüber dem Salzburger Text gelegentliche Auslassungen aufweist, bietet es insgesamt einen anscheinend etwas umfangreicheren und an mehreren Stellen vertrauenswürdigeren Text.

Die Seiten 12 und 13 gegeneinander vertauscht. Teils stärker braunfleckig; die Ränder lappig und mit Einrissen, jedoch von den minimalen Randdefekten abgesehen durchgehend tadellos lesbar.

Es liegen bei: 1) Maschinschriftliche Abschrift (21 SS. Folio und 4to; um 1930?), mit rotem Buntstift ohne Vergleich mit der Vorlage redigiert. 2) Zeitungsausschnitt: Hermine Cloeter, "Der Galgenpater", in: Neue Freie Presse v. 22.1.1914; darin die Angabe, es seien von Münnichs Bericht "etwa ein Dutzend Abschriften gemacht und an Freunde des Verfassers verteilt" worden; unter den Besitzern von Exemplaren werden neben der Bibliothek der Stadt Wien noch Hugo Thimig, Fritz Brukner und die Kunsthandlung Heck genannt. 3) Zeitungsausschnitt. "Therese Krones als Zeugin in einem Mordprozeß" (nicht ermittelte Zeitung, 29.4.1924: zur soeben erschienenen Aktenstudie Ludwig Altmanns, "Der Raubmörder Severin von Jaroszynski, Wien u. a. O. 1924). Ferner beiliegend handschriftliche Sammlungsumschläge um 1920 und 1950.

Literatur

Vgl. G. Ammerer, "... die Stunde hat geschlagen..." Leben des Raubmörders Severin von Jaroschinsky in den Aufzeichnungen des Zuchthausgeistlichen und "Galgenpaters" Philipp Jakob Münnich. MÖStA 53 (2009), S. 155-198. W. Deutschmann, Therese Krones und der Raubmörder Severin von Jaroszynski. In: Therese Krones zum 150. Todestag. Kat. der 68. Sonderausstellung des Histor. Museums der Stadt Wien (1980), S. 65-85.