Ferdinand III., röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Brief mit eigenh. U.

Wien, 1. III. 1650.

1¼ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse und papiergedecktem Siegel (Faltbrief).

 4.500,00

An Octavio Piccolomini, den Diplomaten Isaak Volmar, Reichshofrat Johann Krane und andere kaiserliche Delegierte am Nürnberger Exekutionstag in Fragen des Unterhalts der Verhandler durch die Stadt: "Hoch und Wolgeborener, auch Ersame gelehrte, liebe getreue. Von Unserer HoffCammer auß, werdet Ihr mit mehrerm vernemen, was wir euch für mittel zu ewerer ferneren subsistenz alda zu Nürnberg verordnet. Wan Wir nun hierüber auch der Statt Nürnberg zugeschrieben, daß Sie in abschlag Ihres contingents an Ire negst künfftigen Reichsverwilligung Euch in die Zwanzig Tausent gulden hergeben wolten [...] Also haben Wir Euch solches zu dem endt hiemit einschliessen wollen, daß Ihr den Magistrat durch ein außschuß zu Euch erfordert, und dan das werckh [...] in die weeg richtet, damit dißorths Unßer intention erreicht [...] werden möge. An deme volbringt Ihr Unßeren gnedigsten Willen und meinung und Wir verbleiben Euch beynebens mit Kay. gnaden wohlgewogen [...]".

Der Nürnberger Exekutionstag diente der Klärung von Fragen, die bei der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden offengeblieben waren. Die Ergebnisse der über einjährigen Verhandlungen wurden im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess vom 26. Juli 1650 kodifiziert. Diese als Reichsgrundgesetz behandelten Rezesse sollten die politische Ordnung Mitteleuropas über hundert Jahre lang bestimmen.

Gegengezeichnet von Reichsvizekanzler Ferdinand Sigismund Kurtz von Senftenau und dem Beamten Wilhelm Schröder.

Leicht gebräunt.

Art.-Nr.: BN#41177 Schlagwörter: ,