Borstell, Karl Leopold Heinrich von, General der Kavallerie und Staatsmann (1733-1844). Brief mit eigenh. U.

Solberg, 17. XI. 1812.

¾ S. Folio.

 650,00

An die Regierung in Stargard: "Einer Königlichen Hochlöblichen Pommerschen Regierung übersende ich beigehend eine von dem Major Grafen v. Lottam wider dem Magistrat zu Rügenwalde verhängte Beschwerde, wonach selbiger sich weigert das Anzünden der vor der dasigen Hauptwache befindliche Lampen besorgen zu laßen, und er sich darauf beruft, daß das Servis Reglement von dieser Verpflichtung nichts vorschreibe. Insofern es nun in allen Garnisonstädten üblich ist, daß von Seiten des Magistrats für die Erleuchtung von den La[m]pen gesorgt werden müße, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß die irrige Meinung der Stadt Rügenwalde hierinn [!] eine Berichtigung verdiene; daher Eine Hochlöbliche Regierung ich ergebenst ersuche, den dortigen Magistrat über den in Rede stehenden strit[t]igen Gegenstand belehren, und auch wie dieses geschehen, unter Zurückgabe der communizierten Beschwerde gefälligst unterrichten zu wollen [...]".

Mit Vermerken und Gegenzeichnungen von Generalleutnant von Knobelsdorf (1752-1821) ("Der Mag. zu Rügerwaldt ist gehörig zu rectificiren u. Dhl. v. Borstell daß es geschehen zu benachrichtigen [...]") und zwei weiteren nicht identifizierten Händen ("Zur Registratur. Es sind mir wahrscheinlich schon ähnliche Fälle vorgekommen, die Registratur hat mir dergl. also beigelegen", "Es sind nach 23/II keine ähnlichen Fälle vorgekommen, da die Verpflichtung der Magisträte, das Anzünden der Lampen besorgen zu laßen, unbedenklich ist").

Altersbedingt gebräunt.

Art.-Nr.: BN#41754 Schlagwörter: ,