Sturm, Eduard, Jurist und Politiker (1830-1909). Eigenh. Brief mit U.

Wien, 29. V. 1889.

3 SS. auf Doppelblatt. 8vo.

 140,00

An einen Freund über den Zustand seiner Tochter nach einem Unfall: "Deine herzlichen Zeilen voll warmer Theilnahme haben mich tief gerührt, ich danke dir innigst dafür. Das Allgemeinbefinden unserer armen Mizi ist ein sehr gutes, doch bleibt die vollständige und befriedigende Heilung ihrer schweren Verletzungen zweifelhaft. Wenn aber die jetzt dennoch bestehende Hoffnung auf Wiederherstellung mit dem ganz hoffnungslosen Zustande der ersten Tage und Wochen verglichen wird, so dürfen wir wohl sagen, daß uns das liebe Kind neu geschenkt wurde [...]".

Sturm gilt als Vater der österreichischen Grundrechte, welche auf Grundlage des von ihm 1867 konzipierten Staatsgrundgesetzes bis heute einen Bestandteil der österreichischen Verfassungsordnung bilden. Am Ende seiner Laufbahn wurde er 1892 zum Mitglied des österreichischen Staatsgerichtshofes gewählt.

Art.-Nr.: BN#41874 Schlagwörter: , ,