Eigenh. Brief mit U.
6 SS. auf Doppelblättern. 8vo.
€ 220.00
Dankesbrief an eine, wohl in der kaiserlichen Hofkanzlei tätige “Exzellenz”: “Die außerordentliche Gnade, mit der mich Seine Majestät durch die Verleihung des Ordens der eisernen Krone zu beglücken geruhte, drängt mich, [mich] Ew. Exzellenz mit der Bitte zu nähern, meine[m] innigsten tiefgefühltesten Dank allerhöchsten Ortes Ausdruck zu geben [...] Im Jahre 1815 in Mailand geboren, bin ich faktisch geborner Österreicher und ist mir auch hängen geblieben [!]. Ich habe mit der Zeit einen Weltnamen errungen, befinde mich derzeit noch in voller Thatkraft als Künstler in München und lebe da in der glücklichen Einbildung, allgemein geliebt und geachtet zu sein. Spät geheiratet, habe eine vortreffliche Frau gefunden, war sehr schön, sehr jung und von altem Adel (Hornstein-Grüningen), schade, daß eine Frau diesen nicht wenigstens an die Söhne vererben kann, ich habe deren drei, einen von 21, von 7 Jahren und einen von 6 Monaten [...] So gern wäre ich nach Wien, um mich persönlich zu bedanken, aber der Umstand, daß ich ziemlich taub bin, ist Hinderniß. Mit den Bestellungen von Schlachtenbildern aus dem letzten Krieg 70-71 ist’s alle, die deutschen Großen bestellen ohnedem nichts und alle andern reichen Leute wollen nichts davon wissen [...]”.
Nach Ansicht seines Vaters Albrecht (1786-1862) der begabteste unter seinen malenden Söhnen, blieb Franz bis zu seines Vaters Tod in dessen Atelier. “Sein erstes großes Kriegsgemälde, ‘Die Schlacht bei Solferino’ (1867), wurde auf der Pariser Weltausstellung ausgezeichnet. Nach einer Reise nach Sedan 1871 entstanden weitere Gemälde mit Kriegsthematik [...]” (DBE).
Der nach der Krone der Lombardei benannte ‘Orden der Eisernen Krone’ wurde von Napoleon Bonaparte als ziviler Verdienstorden für das Königreich Italien begründet und nach dem Wiener Kongreß 1814/15 von Kaiser Franz zunächst für das Österreich zugefallene Königreich Lombardo-Venetien weitergeführt, später aber auch in allen Ländern der Monarchie verliehen. Zu Adam vgl. Thieme/Becker I, 61f.