Blatt mit eigenh. Notiz und U.
Bonn, 4. VI. 1881.
(108 x 42 mm). Auf Papierträger aufgezogen.
€ 80.00
Bestätigt den Erhalt eines Briefes.
Johann Friedrich von Schulte war ab 1855 ordentlicher Professor des Kirchenrechts und der Deutschen Rechtsgeschichte und lehrte an der Karls-Universität in Prag. In den Jahren 1873-1906 lehrte Schulte Kirchenrecht an der Universität Bonn. Darüber hinaus war er in den Jahren 1871-1890 als Präsident der Altkatholiken-Kongresse und von 1874-1879 für die Nationalliberale Partei im Reichstag tätig. Kaiser Franz-Joseph erhob ihn 1869 in den erblichen Adelsstand. Schulte gilt als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten aus dem Bereich Kirchenrecht.