Reichensperger, August, Jurist und Politiker sowie Förderer des Kölner Doms (1808-1895). Eigenh. Brief mit U.

Köln, 13. III. 1876.

4 SS. auf Doppelblatt. 8vo.

 400.00

An einen Freund mit großem Lob für dessen Werk und der Berichtigung eines in einer dortigen Fußnote begründeten Missverständnisses über seine Hochschätzung der bildenden Kunst: "Mein Dank für Ihre so gütige Zusendung ist umso tiefer empfunden, als Sie sich nicht verhehlen konnten, daß das 'musikalische Ungeheuer' außer Stand ist, die so tief gründende Arbeit gebührend zu würdigen. Im Ganzen und im Einzelnen ist mir indes jedoch so viel klar geworden, daß ich glaube, hiermit meiner besonderen Anerkennung Ausdruck geben zu dürfen, ohne irgendwie die Annahme zu motivieren, daß solches nur in einer Art von convertierter Höflichkeit seinen Grund habe u. diese Anerkennung steigert sich sogar zur Bewunderung, wenn ich bedenke, mit welchen physischen Hindernissen Sie leider bei einer solchen Arbeit zu kämpfen haben [...] Ich meinerseits glaube dagegen, hinsichtlich eines Punktes mich beklagen zu dürfen. Wenn Sie in einer Note sagen, ich wolle 'sogar die Bildhauerei und die Malerei nur im musischen Zusammenhange mit der Architektur dulden', so thun Sie mir entschieden Unrecht. Ich entnehme daraus, daß es nicht blos 'das Loos bedeutender Männer ist, gründlichst mißverstanden zu werden', sondern daß dies auch unbedeutenderen von meiner Sorte passiren kann. Und zwar sind Sie, geehrtester Freund, keineswegs der erste, der mir solches Unrecht zugefügt hat. Unter vielen Anderen hat auch einmal Lübke [d. i. der Kunsthistorker Wilhelm Lübke] mir öffentlich nachgesagt, 'von der ganzen modernen Kunstentwicklung seit Raphael und Michel-Angelo hätte ich keine Ahnung, alle Entwicklung seit 4 Jahrhunderten erklärte ich für Teufelswerk', darauf habe ich in der Vorrede zur dritten Ausgabe meiner Schrift: Die christlich-germanische Baukunst und ihr Verhältniß zur Gegenwart [Trier, Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung, 1860] die auf der Anlage verzeichnete Erwiederung ergehen lassen [...]".

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