Kaulich, Josef 5 Verlags-Scheine u. 1 hs. Vertrag, alle mit eigenh. Unterschrift.

Wien, 26.IV. 1872-1.V. 1878.

Je ½ bis 1 S. 4to. bzw. 2 SS. Fol.

 600.00

In den handschriftlichen abgefaßten Verlags-Scheinen überläßt der Komponist der Hofmusikalienhandlung Carl Haslinger die Rechte an verschiedenen Kompositionen (Walzer, Polkas, Quadrillen, Märsche etc.) und quittiert zugleich den Empfang der vereinbarten Honorare.

Im handschriftl. zweiseitigen Vertrag von 1878 mit Robert E. Lienau (1838-1920), der die Fa. Haslinger 1875 übernommen hatte, verpflichtet sich Kaulich, seine sämtlichen Kompositionen nur an Lienau zu geben, was aber schließlich den Verlag, der einst so erfolgreich mit den Werken der Familie Strauss war, auch nicht mehr retten konnte: War es Carl Haslinger (1816-1868) noch gelungen, Johann Strauß Sohn und dessen Bruder Josef an sich zu binden, so sollten doch die Werke des jungen Johann Strauß nur mehr bis op. 278 erscheinen, und “es ist nicht bekannt, warum er und sein Bruder dann zu C.A. Spina hinüberwechselten. Zum Unglück für Haslinger leitete das op. 279, der ‘Morgenblätterwalzer’ von Strauss, dessen Meisterwerke ein, die also endgültig an die Konkurrenz verloren gingen. Aber schon erstand in C.M. Ziehrer ein neuer Stern am Himmel der Tanzmusik, seine Werke erschienen bis op. 209, dann schloß sich noch Josef Kaulich an [...]” (MGGV, 1767, Art. Haslinger).

Mit hs. Registraturvermerken verso.

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