Kalckreuth, Friedrich Gf., preuß. Feldmarschall (1737-1818). Eigenh. Schriftstück mit U.

Kozmin, 11. VIII. 1804.

1 S. 4to.

 450.00

An einen namentlich nicht genannten Adressaten: "S[ein]e Majestät der König haben allergnädigst geruhet, mir die anbey allerunterthänigst zurück kommende Klage zuzufertigen, ich habe darauf den Bericht des Regiments Chefs G[ener]al Major von Brüsewitz eingefordert, den ich allergehorsamst subittiere, aus welchem resultirt, daß der Dragoner Bankiewicz im Einverständniß mit der Königl. Cammer nach den Vorschriften des Canton Reglement eingezogen worden. Ob sich der Dragoner jetzt plötzlich zur Verabschiedung qualificire, das ich sehr bezweifle, ist nach allerhöchster Königl. Vorschrift die Sache der Cantons Revision Commission zu untersuchen, das abzuwarten ist. Gewiß leide ich nicht die mindeste Lesion der Vorschriften des Cantons Reglements, und träte der Fall ein so dürfte nur nach Vorschrift bestraft, gleich beym Land Rath, bei mir oder bey der Cammer geklagt werden, so würden unfehlbar die remedur prompt erfolgen [...]".

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