Schriftstück mit eigenh. U.
Monza, 11. VIII. 1849.
Ca. ¾ S. auf Doppelblatt. Folio.
€ 450.00
An Oberstleutnant Gustav Ritter Müller von Nordegg (1818-78) mit Dank für die positive Einschätzung von Schoenhals' Regiment und mit Übersendung eines Dekrets, in dem er Müller berechtigt, Disziplinarstrafen vorzunehmen: "Da allerdings die Erhaltung der Disciplin insbesondere im Kriege eine der Grundfesten einer Armee ist, so nehme ich keinen Anstand Hochderselben das Jus gladii et aggratiandi über die [...] Grenadiers Division meines Regiments zu ertheilen [...]".
Mit Aktenvermerk; Sammlervermerk in Bleistift verso, teilweise etwas staubrandig, leicht tinten- und staubfleckig.