Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen-Meiningen (1679-1746). Schriftstück mit eigenh. U.

Meiningen (Elisabethenburg), 30. XII. 1735.

1½ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse verso.

 200.00

An den Präsidenten und die Räte der Kammer betreffend eine Anfrage von Obereinnehmer Georg Andreas Hagen und Obergeleitseinnehmer Johann Georg Hübner zu Unklarheiten hinsichtlich der Rückzahlung der "Caffee- und Hoffhaltungs-Gelder" wegen eines Dekrets des Reichshofrats. Der Aufforderung solle nachgekommen werden: "[..] Nachdem Wir aber in sothaner Sache es lediglich mit besagt Unsers Herrn Vetters Lbd. zu thun haben und wieder Selbte Klage zu führen gemüßiget, auch gegen Sr. Lbd. gantz alleine in causa erkandt worden, [...] Alß begehren Wir hiermit gnädigst, Ihr wollet schlechter Dings Euch darnach richten, und den Buchstäblichen Innhalt des Kayßerl. Reichs Hoff Raths Decreti gebührend befolgen, mithin die assignierten Einnehmere, daß Sie von Sr. Lbd. usurpirten ratis die assignationes richtig bezahlen sollen, ein vor allemahl bedeuten [...]".

Mit papiergedecktem Siegelrest, einigen Randeinrissen (1-13 mm), einem größeren Einschnitt und Einriss auf Blatt 2 und Ausschnitt durch Brieföffnung. Papierbedingt, durchgehend stärker gebräunt, besonders an den Rändern, und etwas braunfleckig.

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