Schmerling, Anton von, Staatsmann (1805-1893). Eigenh. Brief mit U.

O. O., 7.[?]. 1862.

1½ SS. auf Doppelblatt. 8vo. Mit eh. adressiertem Kuvert.

 180.00

An seine Cousine Sidonie de Stainer, geb. de Monninger: "In dem Badnerspitale existirt die alte [...]gräfin Gainon, die ich von Zeit zu Zeit beschenken zu dürfen so glücklich bin. Sie hat wieder Silvia um eine Unterstützung angegangen. Ich sündige auf Deine bekannte Güte, indem ich Dich bitte, diese Dame, der Gott bald die ewige Ruhe geben möge, beifolgende 10 fl. zu übersenden [...]".

Der promovierte Jurist war 1848 Organisator der Nationalgarde in Wien, Abgeordneter zur deutschen Nationalversammlung in Frankfurt und wurde vom Reichsverweser Erzherzog Johann (1782-1859) zum Reichsminister für Inneres, dann zum Ministerpräsidenten und schließlich zum Außenminister ernannt, mußte jedoch als Vorreiter des großdeutschen Programms im Dezember 1848 zurücktreten. Seit Juli 1849 als Justizminister tätig, legte er jedoch in der Zeit des verschärften Neoabsolutismus 1851 sein Amt nieder und wurde Senatspräsident beim Obersten Gerichtshof, später Präsident des Oberlandesgerichts in Wien. Als Staatsminister (1860-65) hatte er großen Anteil an der Ausarbeitung der zentralistisch-liberalen Verfassung und suchte den Vorsitz Österreichs im Deutschen Bund zu erhalten, was jedoch an Bismarcks aggressiver Opposition scheiterte, weswegen Kaiser Franz Joseph I. (1830-1916) ihn schlußends dieses Amtes enthob. In die Zeit seiner Tätigkeit fiel das Protestantengesetz (1861), ein Gesetz über den Schutz einiger Grundrechte (1862), der Frankfurter Fürstentag (1863) und die Beteiligung Österreichs am Deutsch-Dänischen Krieg (1864). Seit 1867 Mitglied des Herrenhauses, wurde Schmerling 1871 zu dessen Präsidenten gewählt. Vgl. Öst. Lex. II, 353 und Czeike V, 106f.

Verschlußmarke am Kuvert zur Gänze erhalten.

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