Eigenh. Zeugnis mit U.
Göttingen, 3. VIII. 1813.
1 S. auf Doppelblatt. 4to.
€ 180.00
“Herr Franz von Buchholz hat im vorletzten Winter meinen Vorlesungen über das deutsche Privat- und Lehen-Recht mit dem musterhaftesten Fleiße und der rühmlichsten Aufmerksamkeit beigewohnt. Mit Vergnügen ertheile ich demselben dieses Zeugnis [...]”.
Der aus Hannover stammende Jurist war seit 1811 als Professor der Rechte in Göttingen tätig; 1841 wurde er Mitglied des Staatsrats und 1844 Ordinarius des Spruchkollegiums. Sein Hauptwerk ist der 1827 erschienene ‘Grundriß einer Theorie des deutschen Civilprozesses’ (1827). Vgl. DBA I 86, 421-434.
In altem Sammlungsumschlag.