[Kollár, Adam František, Geschichtsforscher und Bibliothekar (1718-1783), Berater Maria Theresias]. Paragraphi per deputationem regnotenus ordinatam ex libro Adami Francisci Kollar Anno 1764 typis Viennae edito excerpti, et excelsis proceribus, ac inclytis statibus regni, humillime exhibiti. - Sacratissimae caesareo regiae et apostolicae majestati dominae dominae clementissimae excelsis regni Hungariae proceribus et inclytis statibus atque ordinibus humillime oblata apologia.

Wohl Wien, um 1765.

110 SS., (4 w. Bll.). Lateinische Handschrift auf Papier (Abschrift). Interimsbroschur. Dreiseitiger Rotschnitt. 8vo.

 1,500.00

Zeitgenössische Abschrift der Apologie Kollárs, des großen slowakisch-ungarischen Historikers und Sprachgelehrten, der als aufklärerischer Berater Maria Theresias den Widerspruch des konservativen ungarischen Adels wie auch des Klerus hervorrief. In seiner Schrift "De originibus et usu perpetuo potestatis legislatoriae circa sacra apostolicorum regum Ungariae" ("Von den Anfängen und dem immerwährenden Gebrauche der gesetzgebenden Gewalt in geistlichen Dingen seitens der Apostolischen Könige Ungarns", 1764) verteidigte er das Recht der Habsburger, im ungarischen Teil des Reiches bindende Vorschriften in kirchlichen Dingen und sogar tiefgreifende Reformen zu erlassen, die für die magyarische Nobilität so Undenkbares wie das Ende der Leibeigenschaft, religiöse Toleranz und die Besteuerung des Adels umfassten. Nachdem das Werk zum "Bestseller" des Jahres wurde (Csizmadia, 6) und, kaum erschienen, Maria Theresia auf dem Landtag von 1764 in Verlegenheit brachte, wurde zur Beruhigung der Gemüter ein landesfürstliches Verbot für das Königreich Ungarn ausgesprochen (immerhin wurde das Buch schon 1769 unter "erga schedam" wieder freigegeben); der Vatikan setzte die schmale Abhandlung von 174 Seiten, die den Stein des Anstoßes gebildet hatte, auf den Index Librorum Prohibitorum (vgl. Reusch II, 945f.), wo sie bis zu dessen Abschaffung 1966 verblieb. Auf Wunsch des Hofes verfasste Kollár widerwillig noch im Juli 1764 eine Abbitte in Form einer oft fein ironischen Verteidigungsschrift, um die enragierten ungarischen Stände weiter zu besänftigen. "Der Reihe nach führt er die [...] beanstandeten Teile vor und ist bestrebt nachzuweisen, daß seine Behauptungen alle durch die ungarischen Gesetze unterstützt seien [...] Er ehre auch den Klerus, aber die Verehrung könne sich nicht so weit erstrecken, daß er die mit dem öffentlichen Wohl verwandte Göttin der Gerechtigkeit nicht noch mehr verehre oder gar verlasse. Wenn er also etwas gesagt hätte, das zu lesen und zu hören unangenehm ist, sei das auf das Konto der Gerechtigkeit und der Gesetze zu schreiben" (Csizmadia, 28f.). Obwohl die Apologie nicht gedruckt wurde, sind einige Abschriften bekannt, darunter in Budapest in der Széchenyi-Bibliothek und im Staatsarchiv sowie in der Bibliothek des Doms von Esztergom (vgl. ebda., Fußn. 77); die vorliegende ist von zeitgenössischer, sehr sauberer Schreiberhand ausgeführt.

References

Vgl. v. Arneth, Maria Theresia VII, 114-122. Csizmadia, Adam Franz Kollár und die ungarische rechtshistorische Forschung (1982), S. 28f. Böhm, Die Handschriften des kais. u. königl. Haus-, Hof- und Staats-Archivs, S. 100, Nr. 275: Opera varia A. F. Kollar (Österr. Staatsarchiv, HHStA HS Handschriftensammlung 275 [36, Hung. u. s. Nebenr.]). Ungar. Staatsarchiv I, 7, Bd. 54.