[Ernst, Erzherzog von Österreich (1824-1899)]. Handschriftlicher Finanzierungsplan des Finanzbeamten Gall zur Schuldentilgung mit Einverständniserklärungen und eigenh. U. der Erzherzoge Rainer, Leopold, Sigismund und Heinrich von Österreich.

Wien, 7. V. 1873.

15 SS. auf 5 Doppelblättern in 1 Lage. Fadenheftung. 4to.

 1,500.00

Plan zur Tilgung der bedeutenden Schulden Erzherzog Ernsts: "Laut der ersten Artikel des von Seiner Kais. Hoheit dem durchl. Herrn Erzherzoge Ernest mit höchst seinen durchlauchtigsten Herrn Brüdern abgeschlossenen, von Seiner k. k. Majestaet unterm 1. Mai d. J. genehmigten Uebereinkommens hat S. K. H. der Herr Erzherzog Ernest Sein ganzes, wie immer geartetes Vermögen an Eure Kaiserliche Hoheit zu dem Zwecke abgetreten, damit Euere Kaiserliche Hoheit dasselbe, durch den Bevollmächtigten D: Carl Freiherr v. Haerdtl realisieren und zur Begleichung der von Herrn Erzherzoge Ernest einbekannten Passiven verwenden lassen.

Aus dem Erlöse dieser Realisierung und aus den weiteren Beiträgen, welche etwa von Ihren Kais. Hoheiten den durchl. Herrn Erzherzogen Brüdern oder von dem k. k. Familienfonds geleistet werden, soll nach Artikel 5. desselben Uebereinkommens ein Fonds geschaffen und in der vereinigten erzherz. Hauscassa unter der besondern Bezeichnung: 'Tilgungsfond des Herrn Erzherzoge Rainer für die Passiven des Herrn Erzherzoge Ernest' abgesondert verwahrt werden und aus diesem die Berichtigung der erwähnten Passiven succesive mit den durch Freiherrn von Haerdtl zu liquidierenden Beträgen durch Eurere Kaiserliche Hoheit vornehmen zu lassen sein [...]".- Darauf folgt eine detaillierte Aufstellung der Aktiva, Passiva und Sicherheiten des Erzherzogs und des Tilgungsfonds. Die Einverständniserklärungen mit U. der Erzherzöge vom 13. bzw. 15. Mai 1873 sowie die U. des Finanzbeamten Gall auf der letzten Seite.

Mit Empfangsnotiz vom 16. Mai 1873 in Tinte auf dem letzten Blatt (verso).

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