Lubliner, Hugo, Schriftsteller (1846-1911). Eigenh. Brief mit U.

Berlin, 15. VI. 1896.

2½ SS. auf Doppelblatt. 8vo.

 150.00

In einer Wohnungsangelegenheit an seinen Vermieter, einen Herrn Meschelsohn: "Meine Frau ist auf meine Veranlassung auf Ihre Zeilen vom 23t. Mai nicht zurückgekommen. Sie wollen sich überzeugt halten nur des lieben Friedens wegen denn nach den Aussagen unserer Dienstboten verhaelt die Sache sich eben ganz anders. Ich bin nun gestern Abend zufällig selbst Zeuge eines Vorganges gewesen, den ich nach Schilderung von einer anderen Seite kaum für möglich gehalten hätte. Als ich mit meiner Frau nach zwölf Uhr nach Hause kam, fand ich unsere Köchin, die mit unserer Erlaubnis ihren Sonntags-Ausgang gemacht hatte aus dem Hause ausgesperrt, nach ihrer Aussage bereits dreiviertel Stunden wartend, und zwar nicht darum weil der Portier das Glockenzeichen nicht gehört hatte, sondern auf die ausdrückliche Weisung des Portiers, daß sie machen könne was sie wolle, er lasse sie nicht ins Haus hinein. Ich nahm die Köchin mit ins Haus, und da mir die Schilderung unwahrscheinlich vorkam, befragte ich selbst den Portier und erhielt allerdings die Auskunft, daß er beabsichtigt hatte unsere Köchin zu verurtheilen, die Nacht auf der Straße zu bleiben, was möglicherweise auch eingetreten wäre, wenn meine Frau und ich nicht gekommen wären. Geehrter Herr Meschelsohn, in erster Linie protestiere ich sehr energisch dagegen, daß einem Zugehörigen meines Hausstandes überhaupt wissentlich der Zutritt in das von mir gemiethete und bezahlte Heim verwehrt werden kann, zweitens mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Ihr Portier doppelt im Unrecht ist, weil er für die Mühe, und zwar lediglich für die Mühe den Angestellten unseres Hausstandes an ihren Ausgehtagen nach 10 Uhr das Haus zu öffnen, eine Vergütung von 5 Mark vierteljährlich erhält. Zum mindesten müßte er meine Frau oder mich vorher benachrichtigen, daß er meinen Angestellten das Haus nach 10 Uhr nicht öffnen will [...]".

Auf Briefpapier mit gedr. Briefkopf.

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