(Karl I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg). Serenissimi gnädigste Verordnung, die zwischen den Messen anhero kommenden Juden betreffend.

Braunschweig, 6. VIII. 1770.

Folio (345 x 215 mm). (8) SS. auf 2 unbeschnittenen, vertikal gefalteten Rohbogen.

 500.00

Das Edikt regelt den Aufenthalt fahrender Juden, die außerhalb der Jahrmärkte "einige Handlungs-Geschäfte zum Nachteil der recipirten Schutzjuden auch anderer Handelsleute allhier verrichten". Es steuert außerdem dem Umstand entgegen, dass "auch viele arme und Betteljuden sich öfters einfinden, die aber dem Publico überall in verschiedenen Rücksichten zur Last fallen".

Breitrandig und unbeschnitten, ungeheftet. Frischer Druck auf kräftigem Papier.

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