(Karl I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg). Serenissimi gnädigste Verordnung, das Einführen fremder Bettel-Juden betreffend.

Braunschweig, 8. XII. 1774.

4to (21 x 17 cm). (4) SS. auf einem halben, seitlich und unten unbeschnittenen Rohbogen.

 450.00

Edikt gegen nach Braunschweig einreisende "Betteljuden", über die sich "die hiesige Judenschaft äußert beschweren, wie denn ihnen, der geschehenen Anzeige nach, oft ganze Familien, worunter sich nicht selten Kranke befinden sollen, die gar leicht eine epidemische Krankheit einschleppen könnten, von fremden Orten her zugeführet worden". Ihnen wird der Aufenthalt im Herzogtum strikt verboten, Zuwiderhandlung mit "Gefängnißstrafe bey Wasser und Brod" oder "harter Arbeit" bestraft. Ausgenommen sind bemerkenswerterweise "arme Kranke", auf die der Herzog seine generellen Regelungen zur "Aufnahme und Verpflegung der Kranken [...] ausdrücklich extendiret wissen" will.

Frischer Druck auf kräftigem Papier.

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