Ein Volk verteidigt seine Verfassung: Graefe zum Kurhessischen Verfassungskonflikt

Graefe, Heinrich, Pädagoge (1802-1868). Eigenh. Manuskript zum "Verfassungsdrama in Kurhessen".

Kassel, 9. X. [1850].

5 SS. auf 3 Bll. 4to.

 850.00

Das Bürgertum in Militär, Medien und Gerichten verteidigt die Verfassung: Über den Fortgang des Kurhessischen Verfassungskonflikts, den verhafteten Parlamentarier, Begründer und Herausgeber der "Neuen Hessischen Zeitung", Karl Oetker, und den annähernd geschlossenen Rücktritt des gesamten Offizierscorps.

"Der zweite Act des Verfassungs-Drama's in Kurhessen, das nun seit dem 2. September spielt, ist heute zu Ende gegangen. Hören Sie in gedrängter Kürze den Verlauf in den letzten Tagen [...] Heute nun geschah das Unerwartete, das in dieser Weise noch nie Dagewesene. Fast das ganze hiesige Officierkorps etwa 120 bis 130 Officiere darunter alle Stabsoffiziere, reichten ihr Gesuch um Abschied ein, weil sie in Folge ihres auf die Verfassung geleisteten Eides zur Ausführung der selbst vom obersten Militärgericht als verfassungswidrig anerkannten Verordnungen nicht mitwirken könnten [...] Vielleicht sind die +++ deutschen Blätter nur ein Kanal um +++ Stüve'sche Politick in Thüringen, wo Treu und Glaube, Recht und Eid stets heilig waren, in Umlauf zu bringen, freilich gewiß ohne Erfolg. Denn Lüge und Verrath am Vaterlande werden auch dort bald erkannt!" - Heinrich Graefe wurde in den frühen 1840er Jahren als Rektor der Bürgerschule nach Kassel berufen, wo er später als Direktor die von ihm eingerichtete Realschule leitete. Mit Beginn der Revolution von 1848 entfaltete Graefe eine rege öffentliche Tätigkeit als Vertrauensmann der kurhessischen Volksschullehrer, als liberaler Abgeordneter der Linken in der Kurhessischen Ständeversammlung und als Mitglied der Oberschulkommission. Graefe wurde unter Minister Ludwig Hassenpflug, dem "bestgehassten Mann Kurhessens", dessen Ministerium auf Geheiß des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. den Verfassungsbruch begangen hatte, der zu dem genannten Konflikt führte, aufgrund seiner Schrift "Der Verfassungskampf in Kurhessen" (Leipzig 1851) kriegsgerichtlich wegen Majestätsbeleidigung zu einer Festungsstrafe verurteilt.

Mit Sammlernotiz in Bleistift und leichtem Tintenfingerabdruck am Gegenblatt.

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