Verordnung mit eigenh. U. (Paraphe).
¾ S. Folio.
€ 400,00
An die Finanzabteilung der königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg bezüglich der Wiederbesetzung des Rentamtes in Dillingen durch den Beamten Johann Baptist Schuster: "Wir haben das allergnädigst bewogen gefunden, [...] den k. Rentbeamten Johann Baptist Schuster in Nabburg seinem allerunterthänigsten Ansuchen entsprechend, sohin ohne Anspruch auf Umzugskosten auf das Rentamt Dillingen mit Beibehaltung seines bisherigen Geld- und Naturalgehaltes, dann mit den in der Verordnung [...] bestimmten Holz- und Tantiemenbezügen zu versetzen [...]".
Mit zwei weiteren Unterschriften, Aktenvermerk, Adresse und lithogr. Briefkopf. An den Rändern leicht gebräunt, leicht braunfleckig, mit wenigen kleinen Randeinrissen und Spuren alter Heftung.