Statuten und Verordnungen des venezianischen Senats: Sammlung von Gesetzen des 14. bis 16. Jhs., zusammengestellt unter dem Dogen Nicolò da Ponte.
Lateinische und italienische Handschrift auf Pergament. 80 num. Bll., 21 Zln. Überschriften und einige Hervorhebungen in rot, durchgehend regliert. Rotbrauner Kalbslederband der Zeit mit reicher Rücken- und Deckelvergoldung, dreiseitigem Goldschnitt sowie goldgepr. Supralibros "Iacobo Priolo" und Datum "MDLXXVIIII" auf Vorder- und Hinterdeckel. Schließbänder fehlen. 4to.
€ 15.000,00
Interessantes Manuskript zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte des venezianischen Staates. Saubere, gut lesbare Abschrift in humanistischer Kanzleikursive, offenbar für Senatsmitglieder angefertigt. Am Ende monogrammiert und signiert durch den Secretarius Giulio Zamberti und mit Schreibermonogramm versehen. Die Verordnungen sind chronologisch geordnet, deshalb folgen verschiedene Themenbereiche aufeinander, beginnend mit "De salario potestatis et de eius curia". Die früheste datierte Verordnung stammt aus dem Jahre 1351 (fol. 8v), die meisten gehören indessen der Mitte des 16. Jahrhunderts an. Die Erlasse regeln das öffentliche Leben des venezianischen Staats: die Besoldung von Beamten, den Handel, das Kanzleiwesen, das Strafrecht, die Prozeßordnung, die Verbannung etc.
Am ersten Blatt die Zueignung des Dogen Nicolò da Ponte (Amtszeit 1578-1585) an "Iacobo Priolo" (Jacopo Priuli), der aus einer bedeutenden der neueren venezianischen Patrizierfamilien stammte, die im 16. Jahrhundert auch zwei Dogen gestellt hat. Als Auftraggeber nennenswerter Kunstwerke ist diese 1297 nobilitierte Familie, die zu den reichsten in Venedig zählte, ebenfalls bekannt geworden (u. a. mehrere Portraits von Tintoretto). Jacopo war wahrscheinlich Angehöriger des Senats und hatte als solcher Anspruch auf eine Abschrift der Verordnungen.
Die in derselben rotbraunen Tinte wie die Überschriften geschriebene Paginierung setzt mit der Ziffer 12 (= fol. 1 und 2) ein (folgende Bll. ab 3 foliiert); offenbar war zum Zeitpunkt der Foliierung das erste Blatt noch nicht vorhanden und wurde erst nachträglich vor die erste Lage eingebunden. Am Ende ein Register.
Das Jahr 1579 entspricht nach römischer Zählung dem siebten Jahr der 105. Indiktion.
Vorderes Innengelenk gebrochen, stellenweise materialbedingt etwas gebräunt, wenig fleckig. Einband stärker wurmspurig, beschabt und bestoßen; Rücken lädiert. Der Einband spiegelt mit reichster Arabeskenornamentik und breiten Bordüren auf den Deckeln die Bedeutung der Auftraggeberfamilie wider. Gest. Exlibris des Amadeo Svayer (eig. Gottlieb Schweyer, 1727-91), einem deutschen Kaufmann und Bibliophilen in Venedig, der eine große und auserlesene Bibliothek zusammengetragen hat, die nach seinem Tod größtenteils in den Bestand der Markusbibliothek übergegangen ist.