Gesetze in Publico Ecclesiasticis

[Staatskirchenrecht - Josephinismus]. K. K. Landesfürstliche Verordnungen, und Gesätze in Publico Ecclesiasticis. Erster (-Zweiter) Theil.

Österreich, 1782-1848.

Deutsche Handschrift (Tinte) auf Papier (wechselnde Hände). 2 Bde.: 39, (4), 40-62, (2), 63-92, (2), 93-101, (1), 102-111, (2), 112-113, (1), 114-139 ff. mit zwei zwischengebundenen gedruckten landesfürstlichen Verordnungen (16 und 28 SS.). 244 SS., (41 w. Bll.), (25 Bll. Index mit ausgeschnittenem Griffregister) mit 2 eingelegten Blättern sowie einer gehefteten Einlage von weiteren 7 Bll. Interimspappbände der Zeit, jeweils mit hs. betiteltem Etikett am Vorderdeckel. Folio (ca. 220 x 335 mm).

 2.800,00

Sammlung aller das Religionswesen betreffenden landesfürstlichen Verordnungen in der Habsburgermonarchie, nach den Ausstellungsorten der ausgeschriebenen Zirkulare offensichtlich in einem oberösterreichischen Kloster angelegt. Solche Sammlungen wurden anlässlich der Wiederveröffentlichung mehrerer bereits ergangener einschlägiger Gesetze alle "Consistoriis, Stifte und Klöster" mit einer eigenen Verordnung vom 15. Juni 1782 zu führen verpflichtet (der betreffende Rechtstext bildet hier, wie regelmäßig, das erste Stück des ersten Bandes). Band 1 umfasst die Jahre 1782-1785, Band 2 die Jahre 1786-1848. Allein bis 1800 erschienen knapp 900 solcher Grundverordnungen "in publico-ecclesiasticis", wovon auf das josephinische Jahrzehnt 1780-90 nicht weniger als 574 entfielen. Trattner in Wien druckte die Verordnungen, samt aller seit 1767 ergangenen, zwischen 1782 und 1789 in sieben Bänden, doch wurden die handschriftlichen Sammlungen weitergeführt, wenn auch hier ab den 1830er Jahren zunehmend nur noch in Kurzform bzw. als Verweis auf die gedruckte Kurrende. Der letzte Eintrag betrifft das kaiserliche Manifest de dato Olmütz, 2. Dezember 1848: "Feyerliche Thronentsagung Sr. Majestät Kaisers Ferdinand I.".

Zustand

Einbände berieben und an Ecken und Kanten bestoßen, innen wohlerhalten.