Kaiser Karl VI. und die Mollardmühle in Gumpendorf

Karl VI., röm.-dt. Kaiser (1685-1740). Urkunde mit eigenh. U.

Wien, 12. I. 1713.

1 S. Qu.-Imp.-Folio (707:545 mm). Deutsche Handschrift auf Pergament. Mit großem kaiserlichen Siegel in gedrechselter Holzkapsel an schwarz-gelber Seidenkordel.

 2.000,00

Schöne Urkunde zur Erneuerung eines Privilegs, das Kaiser Leopold I. erstmals 1679 Franz Maximilian von Mollard (1621-90), Landmarschall von Niederösterreich, für die Errichtung und den Betrieb eines Hammerwerks und einer Mühle ("Grosz-Mühl, Silber-Hamer und Stampff-Werck") in dessen Herrschaft zu Gumpendorf bei Wien erteilt hatte, für dessen Sohn, den Oberstküchenmeister Ferdinand Ernst Graf von Mollern (1648-1716) und dessen Erben bis 1739. Von besonderem Interesse ist die Erwähnung der Zerstörung der Mühle in der zweiten Türkenbelagerung 1683: "Es hatte aber weder sein Vatter, noch er Graf, als dessen Erb und Inhaber berührter Mühl zu Gumpendorff die ihnen durch erwehntes privilegium gnädigst vermeinte ergötzlichkeit wegen des bald herauf erfolgten Türcken-Kriegs, in welchem es völlig wiederumb zu grund worden, und von ihnen Grafen mit neuen grossen Unkosten erhoben werden musste".

Bei der Mühle dürfte es sich um die sog. Mollardmühle handeln, die bis zur Zuschüttung des Mühlbachs 1856 in unmittelbarer Nähe des Linienwalls betrieben wurde. Die Mollard waren ein ursprünglich savoyisches Adelsgeschlecht, das erst im 16. Jahrhundert nach Österreich kam und seit 1571 dem Herrenstand angehörte. Die Grafen und Gräfinnen von Mollard bekleideten bedeutende Ämter am kaiserlichen Hof. Ferdinand Ernsts Schwester Karoline von Fuchs-Mollard (1675-1754) erlangte als Erzieherin, Obersthofmeisterin und wichtige Vertraute Maria Theresias Bekanntheit. Heute zeugt das Palais Mollard in der Wiener Herrengasse von der bedeutenden Familie: Dessen barocke Gestaltung durch Domenico Martinelli aus dem Jahr 1695 geht auf einen Auftrag Ferdinand Ernsts von Mollard zurück.

Unter dem Text gegengezeichnet von Hofkanzler Johann Friedrich von Seilern (1646-1715) und Obersthofkanzler Philipp Ludwig Wenzel von Sinzendorf (1671-1742), auf der Plica unter dem "Ad mandatum"-Vermerk von dem Juristen Georg Friedrich Schickh (gest. 1727); zusätzlich unter einem Regest verso Zeichnung des Nikolaus von Lenckhern, Registrator in der Niederösterreichischen Hofkanzlei.

Das Siegel mit einer kl. Fehlstelle am unteren Rand. Verso leicht angeschmutzt und fleckig. Zwei kleine Löcher im Falz (Textberührung, aber kein Textverlust).

Art.-Nr.: BN#50599 Schlagwörter: , , ,