Kinsky, Franz Ulrich Fürst von, Feldmarschall (1726-1792). Dokument mit eigenh. U.

Moldauthein (Týn nad Vltavou), 3. VII. 1773.

1½ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit rotem Lacksiegel

 650.00

Vollmacht für den Feldmarschallleutnant Karl von Callot (1727-1800) zur Durchführung des militärgerichtlichen Verfahrens, Urteilsvollstreckung und Begnadigung: "Ich Franz Ulrich des Heiligen Röm. Reichs Fürst Kinsky von Chiniz und Tettau etc. ertheile hiemit in Kraft der von Ihro Kay. Königl. Apostolischen Majestaet mir allergnädigst übertragenen Ober Inhaberschafft der drey Kay. Königl. Feldartillerie Regimentern dem Wohlgebohrnen Herrn Carl von Callot [...] General Feldmarschall Lieutenant und Inhaber des Ersten Feldartillerie Regiments, vollkommene Gewalt und Macht, in allen Vorfallenheiten über die beyerwehnten Ersten Feldartillerie Regiment einiger begangenen Verbrechen halber betrettende delinquenten nicht nur die gewöhnlichen Verhöre anzuordnen, Kriegs und Standrechte zu besetzen, und die dadurch ausgefallene Urtheile publiciren und exequiren zu lassen, sondern auch, wenn es die Gelegenheit und Umstände wohl Leiden mögen, die an Ehre, Leib und Leben Condemnirte zu begnadigen. Und da ich also hierdurch dem gedachten Herrn General Feldmarschall Lieutenant das jus gladii et aggratiandi bey dem Ersten Feld Feldartillerie Regiment verleihe, so halte ich mir jedoch bevor, daß, wenn ein Ober Officir sich mit etwas sträflichen verfänglich machen sollte, das Verhör wider ihn zwar ordnungsmässig vorgenommen, so nach aber daselbe ohne weiterer Fürschreittung mir eingesendet, und meine Entschlüssung darüber abgewartet werden solle [...]".

Wohlerhalten.

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