Liszt, Franz von, Jurist (1851-1919). Eigenh. Brief mit U.

Wangerooge, 31. VIII. 1901.

4 SS. auf Doppelblatt. 8vo.

 120.00

An den nicht namentlich genannten Wiener Rechtsanwalt Heinrich Freiherr von Haerdtl, dem er eine schon ältere Photographie übersendet (“seither bin ich weder schöner noch jünger geworden und daher ist mir diese Aufnahme immer noch die liebste”) und bei dem er sich für Haerdtls Beteiligung “an der intimern Feier vom Vorjahr, die ich mit recht gemischten Gefühlen über mich habe ergehen lassen” bedankt.

Liszt, der um vierzig Jahre jüngere Cousin des Komponisten Franz Liszt, begründete seinen Rang als Strafrechtsdogmatiker mit dem erstmals 1881 erschienenen "Lehrbuch des deutschen Reichsstrafrechts", das später zum Standardwerk des Strafrechts wurde. Über die Vielzahl seiner Veröffentlichungen hinaus wirkte er vor allem durch die gemeinsam mit Adolf Dochow begründete ‘Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft’, durch die von ihm gepflogene Gesprächsrunde des "Kriminalistische Seminars", dem eine Generation deutscher Strafrechtslehrer entstammte, und durch die gemeinsam mit Adolphe Prins und Gerard Anton van Hamel gegründete "Internationale Kriminalistische Vereinigung".

Auf Briefpapier mit gedr. Briefkopf.

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