Wilhelm II., deutscher Kaiser (1859-1941). Verordnung mit eigenh. U.

"Neues Palais" [Potsdam], 29. VIII. 1904.

3 SS. auf Doppelblatt. Folio.

 350.00

Verordnung über die Reiseentschädigung von Vermessungsbeamten, Forstgeometern und Zeichnern des Landwirtschaftsministeriums mit Bestimmungen zu einem Kilometergeld und zusätzlichen Entschädigungszahlungen nach Tagessätzen bei Arbeitsorten, die mehr als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegen: "1) Bei Abwesenheit von nicht mehr als eintägiger Dauer / Vermessungsbeamte ... 5 Mark / Forstgeometer und Zeichner ... 4 [Mark] / 2) bei mehrtägiger Abwesenheit und dadurch bedingter Uebernachtung außerhalb des Wohnortes / Vermessungsbeamte ... 5,50 Mark / Forstgeometer und Zeichner ... 5,00 [Mark] [...]".

Mitunterzeichnet von Landwirtschaftsminister Victor von Podbielski (1844-1916). Mit lithogr. Dokumentenkopf und Regestierung. An den Rändern, besonders am oberen, leicht gebräunt; Spuren alter Heftung.

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