Häpe, Hugo, Stenograph (1818-1902). Eigenh. Brief mit U.

Dresden, 21. V. 1849.

1 S. 8vo.

 280.00

An einen namentlich nicht genannten Verleger, wohl an Carl Ferdinand Philippi (1795-1852), Inhaber des "Verlags-Comptoirs", über fehlende oder verspätete Zustellung von Druckwerken und mit Bitte um Zusendung der "Reichsverfassung": "Von Nr. 18 u. Ergänzungsblatt fehlen mir noch heute die beiden Exemplare auf Druckpapier, für H. App.R. Ackermann u. für mich. Von Nr. 19 u. 20 habe ich noch gar nichts erhalten; auch die 10 Exemplare des Sündenregisters [der Sächsischen Kammern] sind ausgeblieben, was mir sehr fatal ist, da sich die Vertheilung wenn sie so spät kommt nicht gut ausnimmt, auch der Verbreitung des Werkchens weniger nützt als gleich zu Anfang [...] Zugleich bitte ich Sie, mir von der in Ihrem Verlage erschienen Reichsverfaßung (nach der amtlichen Ausgabe) ein Exemplar zu senden [...]".

Hugo Häpe erlernte "in Dresden die Gabelsbergersche Stenographie, die ihm beruflich zur unentbehrlichen Helferin wurde und für deren Verbreitung und Förderung er sich zeitlebens einsetzte. Bis 1848 war Häpe Redakteur des 'Dresdner Tagblatts'. Als er diese Stellung aus politischen Gründen aufgeben mußte, etablierte er sich nach der 2. juristischen Prüfung 1849 in Dresden als Rechtsanwalt" (NDB VII, 448f.). In der unter Häpes Redaktion erschienenen Zeitung "Die Fackel. Oppositionsblatt gegen Lüge und Unverstand" (Grimma, 1849-1851) finden sich auch Inserate zu Veröffentlichungen des genannten kgl. sächsischen Appellationsrats Gustav Adolph Ackermann. Ebenfalls bei Grimma erschien das "Sündenregister der Sächsischen Kammern" (1849); die "Verfassung des Deutschen Reiches [...] nach der amtlichen Ausgabe der Reichs-Verfassung" (1849) wurde bei C. H. Beck in Nördlingen veröffentlicht.

Mit Redaktionsvermerk in Rotstift, Empfängervermerk verso und Sammlernotiz in Bleistift.

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