Gaius. Institutionum commentarii quattuor. Tertium recognovit Eduardus Böcking.

Bonn, Adolf Markus, 1850.

(8), XLVIII, 296, (2), XXII SS. (dav. 10 Bll. als gefalt. Tabellen). Halbleinenband der Zeit mit goldgepr. Rückentitel. Dreiseitiger gesprenkelter Farbschnitt. 8vo.

 70.00

Der römische Jurist Gaius (2. Jh. n. Chr.) lieferte mit seinen 1816 in einem Codex rescriptus aufgefundenen "Vier Büchern Kommentare der Instututionen" (1. Personenrecht, 2. Sachenrecht, 3. Erbrecht und Obligationen, 4. Prozeßrecht) eine vorzügliche Einführung in das römische Recht und die Unterlage für die Institutiones des Kaisers Justinian (vgl. Tusc. Lex. Lit. 101).

Papierbedingt durchgehend gebräunt; gegen Ende etwas wasserrandig. Einige Bleistiftmarginalien. Einband berieben und bestoßen. Am vorderen Vorsatz zeitgenöss. hs. Besitzvermerk "Dr. Woerz".

References

OCLC 64797913.

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