Ms. Typoskript mit eigenh. U., 5 eh. Notizzettel, 1 ms. Brief mit eh. U. sowie Portraitphotographie mit 2 eigenh. U.
1½ SS. auf 2 Bll. 4to. (Ts.), 4 1/3 SS. auf 5 Bll. 8vo (eh. Notizzettel), 1 S. (Brief). 8vo. Photographie 171:124 mm.
€ 350.00
An Herrn Mertens: “Ich schicke Ihnen also das gewünschte Bild und etwas Amüsantes: einen englisch geschriebenen Essay über den Maler Hubert Aratym mit den Notizen, die ich mir handschriftlich dazu gemacht hatte. Eine Kuriosität, die Ihrer Sammlung hinzugefügt werden kann [...]”.
In der vermutlich nie für den Druck gedachten "Kuriosität” über den im Jahr 2000 verstorbenen österreichischen Maler, Bildhauer und Bühnenbildner Hubert Aratym (geb. 1926) skizziert die 1963 wieder nach Wien zurückgekehrte Autorin mit leichten Strichen Werk und Persönlichkeit des Künstlers.
1936 zu ihrem Gatten Peter de Mendelssohn nach London emigrierend, war die gebürtige Wienerin als Journalistin (u. a. für den ‘New Statesman’) und Schriftstellerin tätig, zog nach dem Krieg nach Berlin - wo sie als Kulturberichterstatterin verschiedener Tageszeitungen und verschiedener Rundfunkanstalten tätig war - und schließlich wieder nach Wien, wo sie 1965 Generalsekretärin und später bis zu ihrem Austritt 1972 auch Vizepräsidentin des österr. P.E.N-Clubs war. Seit 1971 in zweiter Ehe mit dem Schriftsteller Hans Flesch-Brunningen verheiratet, war die Schriftstellerin eine der großen Damen der österreichischen Literatur des 20. Jahrhunderts.
Hubert Aratym (eig. Pelikan) schuf zeit seines Lebens neben zahlreichen Gemälden Holzreliefs und Tapisserien mehrere Bühnenbilder u. a. zu Karl Kraus’ ‘Die letzten Tage der Menschheit’ (Theater an der Wien, 1964) und zu William Shakespeares ‘Ein Sommernachtstraum’ (Volkstheater Wien, 1965); für die Bühnenausstattung zu Jean Genets ‘Der Balkon’ in einer Inszenierung von Leon Epp am Wiener Volkstheater 1961 erhielt er in Paris eine Auszeichnung für das beste Bühnenbild und in seiner Heimat den Österreichischen Staatspreis für angewandte Kunst.
Die S/W-Photographie auf der Bildseite und rückseitig signiert.
Zu Spiel vgl. Kosch II, 1699 (Mendelssohn), Öst. Lex. II, 422 und Czeike V, 266; zu Aratym vgl. Öst. Lex. I, 41.