Schmerling, Anton von, Staatsmann (1805-1893). Eigenh. Brief mit U.

O. O., 13. VI. 1844.

1 S. auf Doppelblatt. 8vo. Mit eh. Adresse.

 140.00

An den Freiherrn von Schlechta: “Wenn Du leicht die Reitparthie für morgen abbestellen könntest, so bitte ich darum, und um Verlegung auf Freitag, da ich morgen eine Morgensitzung habe [...]”.

Der promovierte Jurist war 1848 Organisator der Nationalgarde in Wien, Abgeordneter zur deutschen Nationalversammlung in Frankfurt und wurde vom Reichsverweser Erzherzog Johann zum Reichsminister für Inneres, dann zum Ministerpräsidenten und schließlich zum Außenminister ernannt, mußte jedoch als Vorreiter des großdeutschen Programms im Dezember 1848 zurücktreten. Anschließend als Justizminister tätig, legte er in der Zeit des verschärften Neoabsolutismus 1851 sein Amt nieder und wurde Senatspräsident beim Obersten Gerichtshof, später Präsident des Oberlandesgerichts in Wien. Als Staatsminister (1860-65) hatte er großen Anteil an der Ausarbeitung der zentralistisch-liberalen Verfassung und suchte den Vorsitz Österreichs im Deutschen Bund zu erhalten, was jedoch an Bismarcks aggressiver Opposition scheiterte, weswegen Kaiser Franz Joseph I. ihn schlußends dieses Amtes enthob. In die Zeit seiner Tätigkeit fiel das Protestantengesetz (1861), ein Gesetz über den Schutz einiger Grundrechte (1862), der Frankfurter Fürstentag (1863) und die Beteiligung Österreichs am Deutsch-Dänischen Krieg (1864). Seit 1867 Mitglied des Herrenhauses, wurde Schmerling 1871 zu dessen Präsidenten gewählt. Vgl. Öst. Lex. II, 353 und Czeike V, 106f.

Mit kl. Einr. durch Siegelbruch (keine Textberührung), Faltspuren und kl. Wasserrand.

Beiliegend ein zeitgenössischer Sammlungsumschlag mit hs. Notizen zur Biographie des Politikers.

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