Krug, Andreas, Schriftsteller 2 eigenh. Briefe mit U.

Wien, 16. und 30. XII. 1850.

Zusammen 3 SS. auf Doppelblättern. 4to. Mit eh. Adresse

 30.00

An Joseph Claudius Pittoni von Dannenfeld, Direktor des Stänidschen Theaters Graz, in Fragen seines eingesandten Schauspiels ‘Die Gemeinde von Gutenleuten’: “Im Monat September d. J. wurde von dem Unterzeichneten der löbl. Direction das Schauspiel: ‘Die Gemeinde von Gutenleuten’ übersendet, und zu seiner Darstellung angeboten. Sollte nun die Darstellung nicht erfolgen, so ersucht man das Manuscript [...] gefälligst zurückzusenden [...]” (16. XII. 1850). Vierzehn Tage darauf erwidert der biographisch nicht nachgewiesene, in “Hernals nächst Wien” lebende Autor in geharnischten Worten dem Theaterdirektor: “Sie waren so gütig in Ihrem geehrten Schreiben an den Gefertigten [...] die Anspruchlsosigkeit des Verfassers zu loben, wofür er verbindlichst dankt. Jedenfalls macht er keine Ansprüche, mit den jetzigen beliebten Volksdichtern - welche die Freiheit so schön auffassen - sich gleichzustellen. Seine Absicht mit dem Stück geht alleine nur dahin, nicht mehr und nicht weniger von der Freiheit zu sagen, als was - wie er glaubt - allein zu sichern Ziel führen kann. Euer Hochwohlgeboren haben ganz recht wenn Sie sagen, daß das Stück gerade nicht auf großen Erfolg zählen darf, nachdem das Publicum bei dem jetzt herrschenden Geschmack sehr verwöhnt sei; aber erlauben Sie mir gütigst die Frage: Wann und wie soll denn endlich dieser Verwöhnung gesteuert werden? Ist es nicht die Aufgabe der Bühne, auf eine Veredlung der Geister hinzuwirken? [...] Sollten Euer Hochwohlgeboren jedoch mit der Aufführung des Stücks auch nur im kleinsten ein Opfer zu bringen befürchten müssen, so bittet der Verfasser, das Manuskript [...] hierher zu senden; jedenfalls aber, wenn es auch zur Darstellung kommen sollte, die empfangene Schrift wieder zuruückzustellen. Der Name des Verfassers ist zu bezeichnen mit: R. Franz [...]”.

Mit zwei kl. Fehlstellen durch Ausschnitt der Postwertzeichen (keine Textberührung); der Brief v. 30.XII. mit 2 kl. Ausrissen durch Siegelbruch (gleichfalls keine Textberührung).

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