[Jus - Rechtsphilosophie]. "Einleitung des natürlichen Privatrechts", "Staatsrecht. Einleitung" und "Einleitung zur Statistik".

[Wohl Wien], erste Hälfte des 19. Jhs.

Deutsches Manuskript auf Papier. 42 SS. auf 24 ff. Einfach fadengeheftet. 8vo.

 250.00

Interessante studentische Mitschrift bzw. Abschrift aus juristischen Lehrbüchern, zweifellos der Zeit vor 1848 zuzurechnen. Der längste Text ist die "Einleitung des natürlichen Privatrechts", die anhebt mit der Definition: "Naturrecht bedeutet die sistematische Darstellung dessen, was nach dem vernünftigen Selbstbewusstsein des Menschen für recht zu halten ist". Der stark kantianisch geprägte Text greift mehrere Begriffe wie "Noumenon" im Sinne des Königsberger Philosophen auf.

Der erste Paragraph der darauf folgenden staatsrechtlichen Abhandlung lautet: "Der Staat ist in der Idee: eine menschliche Gesellschaft, unter der Herrschaft einer zur Begründung u. Erhaltung der menschlichen Ordnung äusseren u. unabhängigen Macht." Die Definition steht in der Tradition von Hobbes' "Leviathan", der als die wirkmächtigste rechtsphilosophische Legitimation des Absolutismus gelten darf.

Mit nur 2 SS. am kürzesten ist die abschließende "Einleitung zur Statistik", eine Kompilation von Lehrsätzen aus Johann Nepomuk Zizius' Lehrbuch "Theoretische Vorbereitung und Einleitung zur Statistik" (Wien/Triest, 1810). Für Zizius ist Statistik "die wissenschaftliche Darstellung derjenigen Daten, woraus der Zustand der gegenwärtigen politischen Macht eines gegeben Staates gründlich erkannt wird". Wie diese Definition bereits anklingen lässt, betreibt Zizius Statistik gemäß der ursprünglichen Wortbedeutung als staatswissenschaftliche Disziplin. Der weitgehend vergessene Jurist J. N. Zizius (1772-1824) hatte seit 1810 den Lehrstuhl für Statistik an der Universität Wien inne. Er war Mitbegründer der Wiener Literatur-Zeitung und 1813/14 eines der Gründungsmitglieder der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien.

Wohlerhalten.

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